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Sonstiges

 

 

 

 Teilnahme u./o. Standbuchung  

     Für Anfragen senden Sie uns bitte eine Email mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegen und zwecks eines

     Standes: die von Ihnen benötigte, gewünschte Standfläche (qm).

     Wir werden umgehendst Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

 

 

Das Rhöner Hundefest als Plattform: ...

... Dienstleistungen rund um den Hund, Tierbedarf/Zubehör u. Geschenkartikel, Futtermittel, praktische

Outdoorbekleidung für Tierhalter und ganz klar für Züchter, Tierschutzorganisationen, Tierärzte,

Therapeuten, Pflege-u. Wellness, u.v.m.

 

... im Rhön-Grabfeldkreis   

 

 

 

 

             Buchung / Angaben:

   

           - vollständige Kontaktdaten und entsprechende Rechnungsanschrift

           - gewünschte Standfläche   

           - ggf. benötigtes Sortiment durch den Veranstalter (Strom, Equipment)

           - gewünschte unverbindliche Preisangabe bei Mitwirkung am Werbematerial

           - Zusendung von Werbematerial über das Rhöner Hundefest (kostenlos)

             zur Auslage und Verteilung an Ihre Kunden

 

 

 

 

 

Der Verkauf von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt!

Das Tierschutzgesetz ist zu beachten. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind unverzüglich

dem Veranstalter zu melden!

Bei der Unterbringung von Tieren ist unbedingt auf die Wetterlage zu achten!

(Gefahrenquelle: Hitzestau bei zu kleinen Boxen und im Auto!)

 

 

 

 

 

Besucherhinweis

 

 

  Impfausweis:          

  Hunde müssen geimpft und frei  von ansteckenden Krankheiten sein. 

 

  Leinenpflicht:

  Hunde sind an der Leine zu führen. Bitte verhalten Sie sich vorausschauend und rücksichtsvoll im Umgang mit

  den Hunden, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

 

  Anlage:

  Damit wir auch in Zukunft die Anlage für unsere Veranstaltung nutzen können/dürfen, bitten wir darum bei Bedarf

  die entsprechenden Vorkehrungen wie z.B. Mülleimer, Aschenbecher und Kotbeutel zu verwenden.

 

  Parken:

  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die ausgewiesenen Parkflächen in Anspruch genommen werden

  dürfen. Entlang der Hauptstraße gilt „absolutes Parkverbot“! (Auflage Verkehrsamt)

 

  Eintritt: Die Eintrittsgebühr beträgt 3,00 €/Pers. Kinder bis 12 Jahre: frei

 

 

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